DFB ahndet das Zünden von Leuchtraketen, Rauchkörpern und Blinkern.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.600 Euro belegt. Davon kann der Verein allerdings bis zu 5.200 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.
Die Vorfälle passierten am 3. Spieltag in der Partie beim FC Hansa Rostock (1:2). Im Bielefelder Fanblock wurden im Ostseestadion zahlreiche Leuchtraketen, Rauchkörper und Blinker gezündet. Da der Verein dem Urteil bereits zugestimmt hat, ist es rechtskräftig.