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RWE vs. Harttgen: Nächste Runde am 10. März

Gütetermin bleibt ohne Ergebnis – Es geht um mehr als 300.000 Euro.

Im Rechtsstreit zwischen dem West-Regionalligisten Rot-Weiss Essen und seinem ehemaligen Sportvorstand Dr. Uwe Harttgen (51/Foto) wird es frühestens am Donnerstag, 10. März, (11 Uhr) ein Urteil geben. Das erklärte der Vorsitzende Richter am Landgericht Essen, Klaus Krüger (62), während eines Gütetermins am heutigen Donnerstag. Harttgen, ehemaliger Bundesliga-Profi des SV Werder Bremen, klagt gegen seine fristlose Kündigung, die der Verein am 23. März 2015 ausgesprochen hatte.

Aus dem Landgericht Essen berichtet Franz Josef Colli

RWE beruft sich als Kündigungsgrund darauf, dass Harttgen eine von ihm alleine unterschriebene Vertragsänderung mit dem damaligen Trainer Marc Fascher (47) seinem Vorstandskollegen Prof. Dr. Michael Welling (44) sowie dem Aufsichtsrat um den Vorsitzenden Christian Hülsmann (65) „nicht vorgelegt“ habe. Bei der am 26. Februar 2015 vorgenommenen Vertragsänderung war eine Klausel gestrichen worden, nach der sich der Vertrag mit Fascher nur dann verlängert hätte, wenn die Rot-Weissen am Saisonende die Plätze eins bis fünf belegen. Über diese Änderung hatte Harttgen die restliche Vereinsführung erst am Tag nach der Aufsichtsratssitzung vom 10. März 2015 per e-mail informiert. Er wollte mit der Vertragsverlängerung des Trainers „ein positives Zeichen an die Mannschaft senden“, hatte Harttgen später erklärt.

„Das war aus meiner Sicht ein erheblicher Vertrauensbruch. Noch einige Stunden vor der Aufsichtsratssitzung hatte ich mit Uwe Harttgen ein Vier-Augen-Gespräch geführt, in dem er mich ebenfalls nicht über die Vertragsänderung informiert hat“, sagte Christian Hülsmann vor dem Landgericht.

Der Essener Rechtsanwalt Daniel Schacht (38), juristischer Vertreter des Vereins Rot-Weiss Essen, argumentierte: „Es ist unverständlich, dass Uwe Harttgen innerhalb von 14 Tagen keine Gelegenheit wahrgenommen hat, den geänderten Vertrag in die Unterschriftenmappe zu legen, um ihn von Michael Welling und Christian Hülsmann gegenzeichnen zu lassen.“

Dr. Uwe Harttgen war selbst bei dem Gütetermin im Landgericht nicht vor Ort, ließ sich durch den Münchner Arbeits- und Sportrechtler Prof. Dr. Christian Quirling (42) vertreten.

Bis zum nächsten Termin am 10. März haben die Parteien jetzt noch Zeit, um gegebenenfalls eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Bevor die fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, hatte Harttgen ein Abfindungsangebot des Vereins in fünfstelliger Höhe als „inakzeptabel“ abgelehnt.

„Sollte ein Arrangement nicht möglich sein, dann ist bei einem Urteil eine Sekt- oder Selters-Lösung nicht ausgeschlossen“, gab der Vorsitzende Richter Krüger den Beteiligten mit auf den Weg.

Harttgen – so wurde bekannt – pocht inzwischen auf eine Dauer seines ursprünglichen Drei-Jahres-Vertrags bis zum 31. Januar 2018, da er nach Aussage seines Anwalts vor dem Essener Landgericht vor einiger Zeit von einer Option zur Verlängerung um ein Jahr Gebrauch gemacht hatte. Damit steht nach MSPW-Informationen eine strittige Gesamtsumme von mehr als 300.000 Euro im Raum.

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