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Rot-Weiss Essen: „Schlichtung“ im Fall Winkler angeregt

West-Regionalligist und Nachwuchsdirektor trafen sich erneut vor Gericht.
Der West-Regionalligist Rot-Weiss Essen und sein Nachwuchsdirektor Andreas Winkler (Foto) trafen sich am Montag verneut vor dem Arbeitsgericht. Anberaumt war ein Gütetermin, weil Winkler den Verein auf die Zahlung von Punktprämien für die erste Mannschaft aus der letzten Saison (in der er nicht mehr für den Regionalliga-Kader zuständig war) sowie auf den aus seiner Sicht weiterhin bestehenden Anspruch auf einen Dienstwagen verklagt hatte. Schon vor einigen Wochen hatte Winkler seinen Urlaub gerichtlich durchgesetzt (MSPW berichtete).

Bereits seit dem Jahr 2000 steht Winkler bei den Essenern unter Vertrag: Zunächst als Spieler, später als Nachwuchsleiter, in der Saison 2015/2016 als Sportdirektor. Während diese Vereinbarung zeitlich befristet war (bis zum 30. Juni 2017), hat Winkler als Nachwuchsdirektor einen unbefristeten Vertrag.

Der Verein will sich dennoch von Winkler trennen. Verhandlungen über eine mögliche Abfindung blieben bislang aber nach Angaben von RWE-Rechtsbeistand Daniel Schacht ohne Erfolg.

Richterin Katja Buschkrüger schlug ein Güterichterverfahren vor, in dem sich die beiden Partien auf die Modalitäten einer möglichen Trennung verständigen könnten. Ob es zu einer solchen „Schlichtung“ kommt, steht aber noch nicht fest. Laut einer Meldung der „Funke Mediengruppe“ erbat sich RWE Bedenkzeit.

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