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Preußen Münster: DFB-Bundesgericht bleibt weiter hart

Weitere Berufung zurückgewiesen – Keine Verfahren mehr anhängig.


Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren auch die Berufung von Drittliga-Absteiger SC Preußen Münster gegen das vorausgegangene Urteil des DFB-Sportgerichts bezüglich der Spielwertung der am 1. Juli 2020 in der 3. Liga ausgetragenen Begegnung mit dem SV Meppen als unbegründet zurückgewiesen. Damit bestätigte das Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts, wonach die Spielwertung weiterhin Bestand hat. Meppen hatte die Partie 3:0 gewonnen.

In den letzten Wochen hatte das Bundesgericht unter anderem bereits Münsters Berufungen bezüglich der Spielwertungen der 2:3-Niederlage beim FC Bayern München II vom 3. Juni 2020 sowie der beiden 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC vom 16. Juni 2020 und bei Eintracht Braunschweig vom 20. Juni 2020 als unbegründet zurückgewiesen. Die Spielergebnisse haben somit weiterhin Gültigkeit.

Nach dem neuerlichen Urteil ist bei den Rechtsinstanzen des DFB derzeit kein weiterer Fall mehr anhängig, der Preußen Münster betrifft. Sämtliche Einsprüche wurden in mehreren Instanzen abgewiesen. Dem Traditionsverein bliebe jetzt nur noch der Gang vor ein ordentliches Gericht.

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