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BVB: Bewährungsstrafe für Gerd Niebaum

Langjähriger Präsident unter anderem wegen Untreue verurteilt.
Wegen Untreue, Kreditbetrug und Unterschriftenfälschung wurde Gerd Niebaum (Foto), früherer Präsident des Bundesligisten Borussia Dortmund, vom Landgericht Dortmund zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Damit muss der 66-Jährige nicht ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Monate mehr gefordert. Vier Monate gelten wegen des langen Verfahrens bereits als vollstreckt.

Während des Prozesses hatte Gerd Niebaum ein Geständnis abgelegt. Dabei gab er unter anderem zu, sich in einer finanziell schwierigen Situation als Testamentvollstrecker selbst ein Darlehen in Höhe von 450.000 Euro gewährt zu haben. Außerdem räumte er ein, die Unterschrift eines verstorbenen Schwagers gefälscht zu haben, um die Rückzahlung eines 600.000-Euro-Kredits hinauszuzögern. In einer von Verteidiger Götz Reuker verlesenen Erklärung hieß es: „Herr Niebaum bedauert sein Verhalten sehr.”

Niebaum leitete von 1986 bis 2004 die Geschicke des BVB, in diese Zeit fielen drei Deutsche Meisterschaften (1995, 1996, 2002) sowie der Gewinn der Champions League und des Weltpokals (jeweils 1997). In einer schwierigen finanziellen Phase – den Schwarz-Gelben drohte wegen hoher Schulden die Insolvenz – erklärte er seinen Rücktritt. 2011 verlor Niebaum seine Zulassung als Anwalt.

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