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RWE: „Wie schlimm ist Harttgens Vergehen?“

Vorsitzender Richter Klaus Krüger spricht von „Alles-oder-Nichts-Urteil“.

„Wie schlimm ist das, was Herr Harttgen gemacht hat?“, fragte Klaus Krüger (62), Vorsitzender Richter am Landgericht Essen, als es im Güteverfahren um die von Rot-Weiss Essen ausgesprochene fristlose Kündigung des früheren RWE-Sportvorstands Dr. Uwe Harttgen (51) ging (MSPW berichtete). Und ehe es eine Antwort der RWE-Verantwortlichen gab, ließ der Vorsitzende Richter noch eine Anmerkung folgen: „Es ist keine Abmahnung ausgesprochen worden.“

Kann dieser Ablauf ein Indiz dafür sein, dass Harttgen damit rechnen kann, bei der möglichen Verkündung des Urteils am Donnerstag, 10. März, (11 Uhr, Saal N221) gute Karten zu haben?

Ein solcher Rückschluss für das Urteil in dem Verfahren, in dem es immerhin um insgesamt mehr als 300.000 Euro geht, ist wohl nicht zu ziehen. Harttgen, der nicht zum Termin nach Essen angereist war und sich von seinem Anwalt Professor Dr. Christian Quirling (42) aus München vertreten ließ, hat nun noch die Möglichkeit, weitere Argumente dafür vorzutragen, dass sein fristloser Rausschmiss beim Essener Regionalligisten nach seiner Meinung unzulässig war.

Der Vorsitzende Richter, dem es bei den oben erwähnten Nachfragen wohl um eine gütliche außergerichtliche Einigung ging, regte dann auch tatsächlich ein „Arrangement“ an, stieß aber dabei auf taube Ohren beider Parteien. In diesem Zusammenhang erwähnte Harttgens Anwalt, dass er vorgeschlagen habe, die Angelegenheit vor den Instanzen des Deutschen Fußball-Bundes („Dabei kommen meistens gütliche Einigungen heraus“) zu regeln.

Aber auch in dieser Sache gab es schon im Vorfeld des Essener Gütetermins keine Einigung. RWE habe Harttgen ein Abfindungsangebot, das „der Rechtslage angemessen gewesen sei“, so RWE-Anwalt Daniel Schacht (38), unterbreitet. Das wiederum hatte der gefeuerte „Vorstand Sport“, so die offizielle Bezeichnung der Position von Harttgen beim Viertligisten von der Hafenstraße, rundheraus abgelehnt.

Zur Erinnerung: Harttgen hatte in schriftlicher Form eine Änderung am ursprünglichen Vertrag des früheren RWE-Trainers Marc Fascher (47) vorgenommen. Die Klausel, dass eine Vertragsverlängerung nur unter der Bedingung gelten würde, falls die Rot-Weissen mindestens einen der ersten fünf Plätze zum Saisonende erreichen, wurde von Harttgen insofern geändert, dass die Platzierungs-Formel ersatzlos von Harttgen gestrichen wurde. Seine Argumentation: „Ich wollte ein positives Signal an die Mannschaft geben.“

Die Vertragsänderung freilich machte er im Alleingang. Jedenfalls fehlten unter dem neuen Vertrag die notwendigen Unterschriften des RWE-Vorsitzenden Prof. Dr. Michael Welling (44) und des Aufsichtsratsvorsitzenden Christian Hülsmann (65).

Richter Klaus Krüger ließ einfließen, es sei nicht auszuschließen, dass es am 10. März ein „Sekt- oder Selters-Urteil“ geben könne. Und wer das noch nicht verstanden hatte, für den hatte Richter Krüger noch eine erklärende Anmerkung parat. Die lautete: „Alles oder nichts.“ Franz Josef Colli/MSPW

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