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SF Lotte: Gelbsperre von Paterson Chato wurde annulliert

Defensivspieler war gegen 1860 München fälschlicherweise verwarnt worden.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Gelbe Karte aufgehoben, die Paterson Chato (Foto) von den Sportfreunden Lotte im Drittligaspiel gegen den TSV 1860 München (1:1) am 25. Januar gesehen hatte. Damit gab das Gremium dem entsprechenden Einspruch seines Vereins statt.

Die Sportfreunde hatten ihren Einspruch damit begründet, dass die von Schiedsrichterin Dr. Riem Hussein (Bad Harzburg) in der 38. Minute geahndete Regelwidrigkeit nicht von Paterson Chato, sondern vom Lotter Spieler Adam Straith begangen worden sei. Die Unparteiische erklärte anschließend gegenüber dem DFB, dass es sich bei der Verwarnung von Chato tatsächlich um eine Verwechslung der beiden Spieler gehandelt habe, was auch die Fernsehbilder belegten.

Nach Paragraph 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB kann eine ausgesprochene Verwarnung gegen einen Spieler nur dann aufgehoben werden, wenn sich der Schiedsrichter in der Person des Spielers geirrt hat.

Damit kann Chato, der nun wieder bei vier Gelben Karten steht, am Samstag, 14 Uhr, im Auswärtsspiel bei der SG Sonnenhof Großaspach eingesetzt werden.

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