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Pyrotechnik in Bochum: VfL Osnabrück muss Strafe zahlen

DFB-Sportgericht verhängt Geldbuße von 42.000 Euro für Lila-Weiße.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichter-Verfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 42.000 Euro belegt.

Grund: Während des Auswärtsspiel beim VfL Bochum (1:1) am 22. November 2019 waren im Gästeblock mehrfach zahlreiche pyrotechnische Gegenstände entzündet worden, die nicht nur grundsätzlich verboten sind, sondern gleichzeitig auch eine erhebliche Gefahr für die im Stadionbereich befindlichen Personen darstellten.

Die Geldstrafe beläuft sich insgesamt auf 42.000 Euro, davon können 14.000 Euro durch den VfL Osnabrück für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen an der Bremer Brücke eingesetzt werden. Wie auch bei allen anderen Verfahren der Vorwoche, die noch aus dem Jahr 2019 datierten, gewährten Kontrollausschuss und Sportgericht des DFB auch in diesem Fall einen Strafrabatt von etwa 25 Prozent. Dies geschieht in Zeiten der Corona-Pandemie deshalb, weil die Klubs gerade durch fehlende Zuschauer-Einnahmen derzeit finanzielle Einbußen in nicht unerheblichem Maße hinnehmen müssen Der VfL Osnabrück hat das Urteil akzeptiert. Es ist damit rechtskräftig.

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