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Rauchkörper gegen Bayer 04: Geldstrafe für Lok Leipzig

DFB-Sportgericht verurteilt Nordost-Regionalligisten zur Zahlung von 1.200 Euro.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Nordost-Regionalligisten 1. FC Lok Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro belegt.

Grund: Vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen Bayer 04 Leverkusen (0:3) waren im Leipziger Zuschauerblock mehrere Rauchkörper entzündet worden.

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