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Rot-Weiss Essen: Einspruch gegen WDFV-Urteil

Spielabbruch gegen Münster wird jetzt vor Verbandsgericht verhandelt.
West-Regionalligist Rot-Weiss Essen hat beim Westdeutschen Fußballverband (WDFV) fristgerecht Einspruch gegen das Urteil des WDFV-Sportgerichts in Sachen Spielabbruch gegen Preußen Münster eingelegt. Damit wird die Angelegenheit demnächst vor dem WDFV-Verbandsgericht verhandelt. Das bestätigte der Traditionsklub am Montag.

Das Sportgericht hatte unter dem Vorsitz von Hubert Jung (Fußball-Verband Mittelrhein/FVM) entschieden, dass die abgebrochene Partie vom 26. Spieltag in der Regionalliga West zwischen RWE und dem SC Preußen wegen eines Böllerwurfs aus dem Essener Zuschauerbereich mit 2:0 Toren und drei Punkten für Münster als gewonnen gewertet wird. Im Zusammenhang mit einem weiteren Verfahren zu einem Vorfall vom 5. November 2021 beim Spiel von Rot-Weiss Essen bei der U 23 von Borussia Mönchengladbach (2:1 für RWE) wurde gegen den Verein Rot-Weiss Essen „wegen unsportlichen Verhaltens des dem Verein zuzurechnender Anhänger“, die in Gladbach Pyrotechnik gezündet hatten, außerdem eine Gesamtgeldstrafe von insgesamt 15.000 Euro verhängt. Davon können die Essener 7.500 Euro für gewaltpräventive Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit verwenden, was dem Verband anschließend nachzuweisen wäre.

Dazu wurde entschieden, dass im nächsten Heimspiel der Essener Regionalliga-Mannschaft nach Rechtskraft des Urteils die Stehplätze (WAZ-Westkurve sowie die Blöcke G1 und G2 der Stadtwerke-Essen-Tribüne) im Essener Stadion für Zuschauer gesperrt bleiben müssen. Auch die gesamten Verfahrenskosten muss RWE tragen, sofern das Urteil in der zweiten Instanz bestätigt werden sollte.

Zum Hintergrund: Nach einem Böllerwurf aus dem Essener Zuschauerbereich hatte Schiedsrichter Christian Scheper (Emstek) die Partie gegen Münster im Essener Stadion an der Hafenstraße in der 74. Minute beim Stand von 1:1 zunächst für mehr als 20 Minuten unterbrochen und danach abgebrochen. Nach der lautstarken Detonation des Böllers mussten mehrere Personen medizinisch behandelt werden. Die beiden Münsteraner Einwechselspieler Marvin Thiel und Jannik Borgmann waren danach nicht mehr einsatzfähig. Das stellten Münsters Mannschaftsarzt Dr. Cornelius Müller-Rensmann, aber auch ein „neutraler“ Notarzt vor Ort fest.

Dass zwei Spieler des SC Preußen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Spiel teilnehmen konnten, war für Schiedsrichter Scheper auch der ausschlaggebende Grund dafür, um sich gegen die mögliche Fortsetzung der Begegnung zu entscheiden und das Spiel abzubrechen. „Als klar war, dass Spieler zu Schaden gekommen sind und nicht mehr eingesetzt werden können, stand für mich fest, dass die Partie nicht fortgeführt werden kann“, so Scheper, der aus einer Corona-Quarantäne per Videokonferenz in die Sitzung des Sportgerichts zugeschaltet worden war.

Das WDFV-Sportgericht verwies in der Urteilsbegründung darauf, dass der Schiedsrichter das Spiel zu Recht abgebrochen habe. Das Sportgericht sah keinen Grund zu glauben, dass der Abbruch auf Veranlassung des Vereins Preußen Münster vorgenommen wurde. Als Rechtsfolge sei laut WDFV-Spielordnung in Paragraph 43, Absatz 2, Nummer 4, in einem solchen Fall die Spielwertung vorgegeben. Rot-Weiss Essens Rechtsbeistand Dr. Thomas Hermes hatte zuvor auf eine Wiederholung der Partie plädiert, da beiden Vereinen kein schuldhaftes Verhalten zuzurechnen sei. Dem folgte das Gericht nicht.

Das Urteil fiel, obwohl der Verband den Rot-Weissen keinen unzureichenden Ordnungs- oder Sicherheitsdienst ankreiden konnte. Vielmehr lobte Egbert Gössing (auf dem Foto links), Sicherheitsbeauftragter der Regionalliga West, als Zeuge sogar die Zusammenarbeit mit dem Verein und die eingeleiteten Maßnahmen rund um die Partie. „Es gab keine Beanstandungen“, so Gössing.

Sportrichter Jung stellte in seinem Urteil fest: „Das unsportliche Verhalten seiner Zuschauer muss sich der Verein zurechnen lassen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass es sich dabei offenbar um einen Einzeltäter handelte, der keiner bestimmten Fangruppierung angehört. Erschwerend kamen die vorherigen Vorfälle im Zusammenhang mit RWE-Fans hinzu. Auf der Gegenseite haben wir aber auch berücksichtigt, dass sich der Verein um eine Verbesserung der Situation bemüht.“

Foto-Quelle: Marcel Rotzoll

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1 Kommentar

  1. Als jahrelanger Fußball-Fan habe ich auch das Urteil des Sportgerichts des WDFV zum Spiel Rot Weiss Essen gegen Preußen Münster verfolgt. Aus meiner Sicht hätte das Urteil anders ausfallen müssen, da auch dem Verein Rot Weiss Essen keine direkte Schuld zugewiesen werden konnte. Die Sicherheitsmaßnahmen waren hundertprozentig erfüllt – und gegen als einen Einzeiltäter bei einem Zuschauervorkommen von 10.000 Personen ist auch das beste Wachpersonal machtlos. Aus meinem Rechtsempfinden hätte das Spiel zu dem derzeitigen Stand von 1-1 auch weitergeführt werden können. Man hätte auch das zu dieser Zeit gültige Ergebnis von 1-1 als “ Endresultat “ aussprechen können – oder aber eine Wiederholung neu ansetzen können. Wir befinden uns hier auf einem „sportlichen Sektor“ – und das sollte auch auf dem Rasen und nicht vor einem Gericht beendet werden. Man darf einen Verein in einer so wichtigen Phase der Meisterschaft nicht wegen einer irrsinnigen Person derart hart bestrafen. Ich hoffe, dass die Herren des Verbandsgerichts dies auch genauso so sehen und das Urteil revidieren. In diesem Sinne hoffe ich nunmehr auf ein gerechtes Urteil …
    Mit sportlichen Grüßen … Rainer Stodollik

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