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Berufung „unbegründet“: 1. FC Köln muss zahlen

DFB-Bundesgericht weist Einspruch gegen Strafe für Platzsturm zurück.


Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung unter Vorsitz von Achim Späth, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts, die Berufung des Bundesligisten 1. FC Köln gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 14. Juli 2022 als unbegründet zurückgewiesen.

Gegenstand des Verfahrens waren die Vorkommnisse während des Bundesliga-Meisterschaftsspiels zwischen dem 1. FC Köln und dem VfL Wolfsburg (0:1) am 7. Mai 2022. Damals hatten Kölner Anhänger bis zum Abpfiff 21 Pyros gezündet. Anschließend stürmten mehr als 1.000 Kölner Zuschauer*innen auf den Rasen, nachdem feststand, dass sich die Mannschaft für einen UEFA-Klubwettbewerb qualifiziert hat. Dabei wurden mindestens vier weitere Pyros abgebrannt. Für die Geschehnisse an diesem Tag wurde vom DFB-Sportgericht gegen den 1. FC Köln eine Geldstrafe von 36.000 Euro ausgesprochen.

Dagegen hatte der Verein Berufung eingelegt, wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles wurde vom Bundesgericht eine mündliche Verhandlung anberaumt. Das Berufungsurteil enthält die Maßgabe, dass der Verein ein Drittel der Geldstrafe für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann.

Über die Berufungen des 1. FC Köln gegen drei weitere Urteile des DFB-Sportgerichts wegen Zuschauervorkommnissen während der Bundesligaspiele beim 1. FC Union Berlin am 1. April 2022 (60.000 Euro Geldstrafe), gegen den 1. FSV Mainz 05 am 9. April 2022 (18.000 Euro Strafe) und beim VfB Stuttgart am 14. Mai 2022 (117.200 Euro Strafe) wird das DFB-Bundesgericht nach Auskunft seines Vorsitzenden zu späteren Zeitpunkten in schriftlichen Verfahren entscheiden.

 

 

 

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