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DFB-Sportgericht bestätigt Strafe für Bielefelds Geschäftsführer Arabi

Langjähriger Geschäftsführer Sport muss außerdem Geldstrafe zahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung das am Dienstag gegen Samir Arabi (Foto) verhängte Strafmaß bestätigt. Der Sport-Geschäftsführer des Zweitligisten Arminia Bielefeld war vor zwei Tagen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Bielefelder Meisterschaftsspiele und einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt worden. Dagegen hatte Arabi Einspruch beim Sportgericht eingelegt.

Stephan Oberholz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: „Im Rahmen der Beweisaufnahme haben sich für uns keine wesentlichen neuen Aspekte ergeben. Es liegt ein erhebliches unsportliches Verhalten vor, weshalb wir das Strafmaß beibehalten haben.“

Arabi hatte sich in der Halbzeitpause des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 5. November 2022 auf dem Weg in den Kabinentrakt und in der Schiedsrichterkabine fortgesetzt unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und war anschließend vom Unparteiischen Patrick Alt (Illingen) für den Rest des Spieles aus dem Innenraum verwiesen worden.

Ein Spiel Innenraumverbot hat der Bielefelder Geschäftsführer bereits am Dienstagabend während des Zweitligaspiels beim SC Paderborn 07 (2:0) abgesessen. Das zweite Spiel wäre nach Rechtskraft der Entscheidung zu verbüßen, gegen die Arabi binnen einer Woche Berufung beim DFB-Bundesgericht einlegen könnte.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Geschäftsführer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Foto-Quelle: Arminia Bielefeld

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