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Nach Derby gegen Bayer 04: 1. FC Köln muss 119.500 Euro zahlen

DFB-Sportgericht ahndet Pyrotechnik-Einsatz durch FC-Anhänger.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ in zwei Fällen mit Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 119.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 39.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar vor Beginn des Bundesliga-Spiels gegen Bayer 04 Leverkusen (1:2) am 9. November 2022 brannten Kölner Zuschauer mindestens zwölf Rauchtöpfe und 45 Bengalische Feuer ab. Außerdem schossen sie eine Vielzahl an Leuchtkugeln aus zwölf Feuerwerksbatterien ab. Im Normalfall hätte der DFB-Kontrollausschuss dafür beim Sportgericht des DFB sogar eine Geldstrafe in Höhe von 237.000 Euro beantragt. Da der Verein allerdings Täter identifizieren konnte, reduziert sich die beantragende Geldstrafe gemäß Richtlinie für die Arbeit des Kontrollausschusses um 50 Prozent auf 118.500 Euro.

Darüber hinaus zündeten Kölner Zuschauer in der 90. Minute des Bundesliga-Spiels bei Hertha BSC (0:2) am 12. November 2022 einen Rauchtopf. Dafür gab es eine Geldstrafe von 1.000 Euro. Der 1. FC Köln hat den beiden Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

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