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Rot-Weiss Essen muss weitere 15.770 Euro Geldstrafe zahlen

Anhänger hatten in Saarbrücken für verzögerten Spielbeginn gesorgt.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.770 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5.250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2023 nachzuweisen wäre.

Grund für die (erneute) Strafe: Beim Einlaufen der Mannschaften zum Drittliga-Spiel beim 1. FC Saarbrücken (0:3) am 18. März zündeten Essener Zuschauer mindestens zwölf Rauchkörper, vier Bengalische Fackeln und eine Rakete. Aufgrund der Rauchentwicklung konnte die Partie erst mit einminütiger Verspätung beginnen. Darüber hinaus zündeten Essener Zuschauer auch während des Spiels vermehrt Pyrotechnik, nämlich weitere 13 Bengalische Fackeln, sechs Rauchkörper und zwei Raketen. RWE hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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