DFB-Sportgericht ahndet wiederholten Pyrotechnik-Einsatz der Fans.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 105.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 35.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Hertha BSC (1:1) am 20. Mai brannten Bochumer Anhänger elf Bengalische Feuer ab, wovon drei in den Innenraum geworfen wurden. Zudem wurde eine Rakete abgeschossen. Während der Partie zündeten die Bochumer Zuschauer 19 weitere Bengalische Feuer und schossen erneut eine Rakete ab.
Außerdem brannten Bochumer Anhänger während des Bundesligaspiels gegen Bayer 04 Leverkusen (3:0) am 27. Mai 43 Bengalische Feuer ab und zündeten eine Rakete. Kurz nach Abpfiff der Begegnung und dem damit verbundenen Klassenverbleib des VfL Bochum stürmten zahlreiche Bochumer Fans auf den Rasen und entfachten dort mindestens zwei weitere Bengalische Feuer. Der VfL Bochum hat den beiden Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.