In Osnabrück brannten Zuschauer 31 pyrotechnische Gegenstände ab.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Während des DFB-Pokalspiels beim TuS Bersenbrück (7:0) in Osnabrück hatten Mönchengladbacher Zuschauer 31 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.