Fans hatten in Köln Rauchtöpfe und Bengalische Feuer gezündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
Vor und während des Bundesliga-Derbys beim 1. FC Köln (1:3) am 22. Oktober brannten Mönchengladbacher Zuschauer mindestens vier Rauchtöpfe und acht Bengalische Feuer ab. Borussia Mönchengladbach hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Die Gastgeber, deren Anhänger wesentlich mehr Pyrotechnik gezündet und unter anderem für eine Verschiebung des Anstoßes gesorgt hatten, sollen dagegen laut Strafantrag des Kontrollausschusses die Rekordsumme 595.000 Euro zahlen. Das will der FC jedoch nicht akzeptieren und hofft auf eine signifikante Reduzierung der Strafe.