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1. FC Köln muss 5.000 Euro Geldstrafe zahlen

Auch Werder Bremen für Fan-Verhalten vom Sportgericht belangt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Grund für die Strafe: Während der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels beim SV Werder Bremen (1:2) am 23. September zündeten Kölner Zuschauer insgesamt fünf Bengalische Fackeln. Der 1. FC Köln hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Auch Kölns Gegner wurde vom DFB-Sportgericht „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt. Davon kann der Verein bis zu 333 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was Werder Bremen ebenfalls bis zum Saisonende nachzuweisen hätte. Aus dem Bremer Zuschauerbereich war eine Flasche in Richtung der Kölner Spieler geworfen worden.

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