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Deutscher Galopp: Auch Präsident Dr. Michael Vesper im Amt bestätigt

Mitgliederversammlung des Dachverbandes trifft wichtige Beschlüsse.


Bei der Mitgliederversammlung des Galopper-Dachverbandes „Deutscher Galopp“ in der Geschäftsstelle in Köln standen unter anderem Wahlen zum Vorstand und die Renntermine für das kommende Jahr 2024 auf der Agenda.

In einer gemeinsamen Kraftanstrengung hat sich die Mitgliederversammlung darauf geeinigt, die Mindestrennpreise in sämtlichen Leistungskategorien der Handicap-Rennen signifikant anzuheben. So werden die Rennpreise von Ausgleich I-Rennen an Sonn- und Feiertagen von 17.000 Euro auf 20.000 Euro erhöht. An Premiumtagen liegt das Rennpreisniveau von Ausgleichen II bei mindestens 15.000 Euro (bisher 13.000 Euro), die Ausgleiche III und IV sind mit Gesamtdotierungen von mindestens 10.000 Euro (bisher 7.000 Euro) bzw. 8.000 Euro (bisher 5.000 Euro) ausgestattet. Insgesamt 380.000 Euro mehr Rennpreise sollen im Vergleich zu 2023 in den Handicaps gezahlt werden, das entspricht einer durchschnittlichen Steigerung pro Handicap-Rennen von 16,75 Prozent (2023: 7.312 Euro gegenüber 2024: 8.537 Euro).

Für 2024 wurde ein gut abgestimmtes Rennprogramm aufgesetzt mit einem Rennpreisvolumen von rund 12,9 Millionen Euro, fast unverändert gegenüber dem Jahr 2023 mit 13,05 Millionen Euro (bei 58 mehr Rennen). Die Delegierten haben sich auf diese positiven Eckdaten verständigt, obwohl die von Besitzern, Rennvereinen und Dachverband im Wesentlichen zur Mitfinanzierung der Rennpreise bereitgestellten Fördermittel von 2,2 Mio. Euro auf 1,9 Millionen Euro zurückgehen.

Gregor Baum (auf dem Foto links), Präsident der Besitzervereinigung für Vollblutzucht und Rennen, sagt: „In diesen herausfordernden Zeiten von Kostensteigerungen auf allen Ebenen für die Besitzer und Züchter war die Anhebung der Mindest-Rennpreise im gesamten Handicap-Bereich eine der zentralen Forderungen der Besitzervereinigung. Wir danken den Rennvereinen und der BGG für die harten, aber immer zielführenden Verhandlungen und den am Ende gefundenen Kompromiss, der außerdem eine Erhöhung des Preisgeldes pro Pferd zufolge hat.“

Gerhard Schöningh, wiedergewählter Vizepräsident und Vertreter der Rennvereine im Vorstand des Dachverbandes, erklärt: „Mit einer durchschnittlichen Erhöhung der Rennpreise in den Handicap-Rennen von mehr als 16 Prozent setzen wir einen deutlichen Anreiz für die breite Basis unserer Besitzer wie auch für bessere Pferde, für die Starts in Deutschland gegenüber der Alternative Frankreich attraktiver werden. Die deutschen Rennvereine bleiben hoch motiviert und werden diese wichtigen Verbesserungen trotz reduzierter Fördermittel des Verbandes aus Eigenmitteln finanzieren.“

Alle Vorstandsmitglieder für drei Jahre wiedergewählt

Zur Neuwahl standen die Ämter des Präsidenten und des von der BGG gestellten Vizepräsidenten sowie von drei weiteren Mitgliedern. Alle bis dato amtierende Vorstandsmitglieder wurden in ihren Ämtern bestätigt.

Für die kommenden drei Jahre wurden somit Dr. Michael Vesper (auf dem Foto rechts) als Präsident, Gerhard Schöningh als Vizepräsident, Dr. Alexander Bethke-Jaenicke, Eckhard Sauren (beide als Mitglieder der BGG) und Christian Freiherr von der Recke (als Mitglied der Aktiven-Verbände) erneut berufen. „Ich bedanke mich für das anhaltende Vertrauen und werde mich weiterhin bestmöglich für die Interessen unserer Mitglieder einsetzen“, sagt Dr. Michael Vesper.

Neue Gebührenordnung und weitere Bestimmungen

Ab 1. Januar 2024 erhöhen sich die Gebühren in Galopprennsport und Vollblutzucht, nachdem viele Gebühren über Jahrzehnte nicht angetastet wurden. Das entspricht etwa drei Euro im Monat pro Pferd. „Es ist die erste lineare Gebührenerhöhung in der Geschichte des deutschen Galopprennsports, die aus wirtschaftlicher Sicht zum Fortbestand unseres Kulturguts Vollblut unumgänglich ist“, sagt Dr. Michael Vesper. Auch auf Seiten der Rennvereine gibt es eine Gebührenerhöhung im Bereich der Renntags-Abrechnung, welche für einen ausgeglichenen Haushalt bei „Deutscher Galopp“ sorgen soll.

Außerdem wurde eine Handicap-Erhöhung von 2 kg beschlossen. Der neue Mindest-GAG beträgt in Zukunft 50 kg (in 2023: 48 kg; in 2022: 44 kg). Der Grund dafür ist die internationale Vergleichbarkeit zu England, Irland und Frankreich. Die Handicap-Erhöhung von nunmehr insgesamt 6 kg gibt vielen Pferden die Möglichkeit, bei gleichem Leistungsvermögen in einer höheren Handicap-Klasse zu starten und mehr Preisgeld zu gewinnen. Im darauffolgenden Jahr wird eine weitere und finale GAG-Anhebung von 2 kg diskutiert werden.

Alle Rennordnungsänderungen, die Besonderen Bestimmungen, die Kostenordnung und weitere Beschlüsse wurden im aktuellen Wochenrennkalender veröffentlicht.

Foto-Quelle: Deutscher Galopp

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