Fans hatten vor Sandhausen-Spiel Bengalische Fackeln gezündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Vor dem Drittliga-Spiel beim SV Sandhausen (0:2) am 25. November zündeten Duisburger Zuschauer 20 Bengalische Fackeln. Der MSV Duisburg hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.