DFB-Sportgericht ahndet Fehlverhalten von Fans mit 7.600 Euro.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ in drei Fällen mit drei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 7.600 Euro belegt.
Grund für die Strafen: Vor dem Drittliga-Spiel gegen Borussia Dortmund II (1:3) am 20. Oktober zündeten Mannheimer Anhänger mindestens 20 Blinker. In der dritten Minute des Meisterschaftsspiels bei der SpVgg Unterhaching (0:3) am 27. Oktober warf ein Gäste-Zuschauer einen Becher auf das Spielfeld. Außerdem warf ein Mannheimer Zuschauer in der 86. Minute des Drittliga-Spiels gegen den MSV Duisburg (0:0) am 5. November einen Gegenstand in Richtung eines Duisburger Spielers, ohne ihn zu treffen.