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DFB-Sportgericht: FC Schalke 04 muss 8.000 Euro Strafe zahlen

Zuschauer hatten in Düsseldorf Gegenstände auf den Platz geworfen.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Grund für die Strafe: Zwischen der 42. und 54. Minute des Zweitliga-Spiels der „Knappen“ bei Fortuna Düsseldorf (3:5) am 25. November 2023 warfen Schalker Anhänger mehrfach Toiletten-Papierrollen auf den Rasen, zwischen der 56. und 58. Minute warfen sie außerdem mehrere Holzstäbe der für die Choreo genutzten kleinen Fahnen dorthin. Diese wurden vom Düsseldorfer Torhüter beseitigt, wobei hier weiter in seine Richtung geworfen wurde. Die Begegnung war für diese Zeit unterbrochen.

Darüber hinaus warfen Gelsenkirchener Zuschauer in der 75. Spielminute und nach dem Abpfiff Plastikbecher aus dem gesamten Gästebereich in Richtung Spielfeld. Der FC Schalke 04 hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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