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1860 München zu Geldstrafe in Höhe von 30.710 Euro verurteilt

DFB-Sportgericht ahndet Fan-Verhalten in Dortmund und Bielefeld.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger vier Fällen“ mit drei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 30.710 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.230 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Grund für die Strafen: Im Rahmen des Drittliga-Spiels bei Borussia Dortmund II (0:3) am 3. Dezember 2023 zündeten Münchner Anhänger mindestens 28 Bengalische Fackeln und sechs Blinker. Außerdem warfen Münchner Zuschauer in der 81. Minute mindestens zwei Getränkebecher und mindestens zwei Feuerzeuge auf das Spielfeld.

Darüber hinaus warfen Münchner Anhänger in der 12. Minute der Partie bei Arminia Bielefeld (0:2) am 17. Dezember 2023 mindestens drei Rauchkörper und mindestens drei Blinker auf den Rasen. Dadurch musste die Begegnung anschließend für mindestens drei Minuten unterbrochen werden. Außerdem zündeten Münchner Zuschauer in der 63. Minute des Drittliga-Spiels beim SV Waldhof Mannheim (0:1) am 20. Dezember 2023 mindestens vier Raketen, zwölf Bengalische Fackeln und zwei Blinker, woraufhin die Partie für mehr als drei Minuten unterbrochen werden musste. Kurze Zeit später wurden im Münchner Zuschauerbereich zwei weitere Bengalische Fackeln abgebrannt.

 

 

 

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