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FSV Frankfurt: Abstieg praktisch besiegelt

DFB-Spielausschuss entscheidet auf Abzug von neun Punkten.


Der FSV Frankfurt wird in der laufenden Drittliga-Saison mit dem Abzug von neun Punkten belegt. Diese Entscheidung hat der DFB-Spielausschuss am Montag getroffen. Grund für den Punktabzug ist der Antrag auf Insolvenz, den der FSV am 11. April gestellt und offiziell bekannt gegeben hatte.

Basis des Urteils bildet Paragraf 6 der DFB-Spielordnung. Dieser schreibt im Falle eines Insolvenzantrags den Abzug von neun Punkten vor. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann von dieser Strafe abgesehen werden. Weitere spieltechnische Konsequenzen über den Punktabzug hinaus sind laut Spielordnung nicht vorgesehen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Verein hat eine Einspruchsfrist von drei Tagen. Der Verlust der neun Punkte führt dazu, dass die Frankfurter mit nun 24 Zählern in der Tabelle der 3. Liga auf den letzten Platz abrutschen. Der Rückstand auf einen sportlichen Nichtabstiegsplatz wächst auf 13 Punkte an – bei noch vier ausstehenden Spieltagen. Damit wäre der Abstieg sportlich nicht mehr zu verhindern.

Der FSV war im Sommer 2016 aus der 2. Bundesliga abgestiegen. Als Grund für den Insolvenzantrag hat der Klub Zahlungsunfähigkeit angegeben. Der laufende Spielbetrieb ist nach Angaben des Vereins nicht gefährdet.

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