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Galopp Mülheim: Insolvenzverwalter ist bestellt

Amtsgericht Duisburg setzt Oberhausener Rechtsanwalt Axel Schwentker ein.
Als zuständiges Insolvenzgericht hat das Amtsgericht Duisburg den Oberhausener Rechtswalt Axel Schwentker zum vorläufigen Insolvenzverwalter beim Galopprennverein in Mülheim bestellt. Der Rennverein, vertreten durch seine Präsidiumsmitglieder Hans-Martin Schlebusch und Ralf Hermann Schmitz, hatte vor wenigen Tagen wegen Überschuldung (ca. 1,4 Millionen Euro Verbindlichkeiten) einen Insolvenzantrag gestellt und damit einige Reaktionen ausgelöst (MSPW berichtete).

Das Amtsgericht Duisburg teilt unter Aktenzeichen 61 IN 210/17 mit:

„In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des im Register des Amtsgerichts Duisburg unter VR 50711 eingetragenen Mülheimer Rennverein Raffelberg e.V., Akazienallee 80-82, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Hans-Martin Schlebusch und Herrn Ralf Hermann Schmitz, ist am 16.11.2017 um 17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.

Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

61 IN 210/17
Amtsgericht Duisburg, 16.11.2017“

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