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Traben: Amateurtrainer-Richtlinien geändert

Training von Pferden im „Fremdbesitz“ nicht mehr erlaubt.

Der Traber-Dachverband HVT (Berlin) hat jetzt die Richtlinien für
Amateurtrainer geändert. Aktuell darf ein Amateurtrainer neben
den in seinem Alleinbesitz oder im alleinigen Familienbesitz
stehenden Pferden höchstens fünf weitere Pferde trainieren,
die im Besitz eines Dritten („Fremdbesitz“) stehen. Um den
unentgeltlich trainierenden Amateurtrainer gegen den entgeltlich
trainierenden und auf dieses Entgelt angewiesenen Berufstrainer
abzugrenzen und einem möglichen Missbrauch entgegenzutreten
oder vorzubeugen, hat das Präsidium des HVT beschlossen, den
betreffenden Absatz ersatzlos zu streichen, so dass zukünftig
Amateurtrainer keine fremden Pferde mehr trainieren dürfen.
Pferde, die sich lediglich im Mit- oder Familien-Mitbesitz befinden,
gelten wie bisher auch als „Fremdbesitz“.

 

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