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Kießlings „Phantomtor“: Kein Wiederholungsspiel

Sportgericht lehnt Einspruch von Hoffenheim ab.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch von 1899 Hoffenheim gegen die Wertung des Bundesligaheimspiels gegen Bayer Leverkusen vom 18. Oktober 2013 zurückgewiesen. Damit folgte das Gremium dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses, die Spielwertung bleibt bestehen. Leverkusen hatte die Partie durch einen Kopfball von Stefan Kießling, der durch ein Loch von außen ins Tornetz geflogen war, 2:1 gewonnen.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte in der mündlichen Verhandlung in Frankfurt zur Begründung: „Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ließ sich ein Einspruchsgrund nicht nachweisen. Schiedsrichter Dr. Felix Brych traf eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung. Der Vorwurf eines Regelverstoßes wurde durch die Vertreter von 1899 Hoffenheim noch in der Verhandlung fallengelassen.“

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