Nach dem Ausraster beim 1:2 gegen Mönchengladbach.
Nachdem er beim 1:2 gegen Borussia Mönchengladbach auf die Tribüne verwiesen wurde, muss Jürgen Klopp, Trainer von Borussia Dortmund, nun eine Geldstrafe von 10.000 Euro zahlen. Das DFB-Urteil im Wortlauf:
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jürgen Klopp, den Trainer des Bundesligisten Borussia Dortmund, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
Klopp war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels zwischen Borussia Dortmund und Borussia Mönchengladbach am 15. März 2014 zum Vierten Offiziellen Christoph Bornhorst gelaufen und hatte diesen angeschrieen. Daraufhin war er aus dem Innenraum verweisen worden.
Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.