Nachbarn hatten wegen einer Fahne im Garten geklagt.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine Klage gegen die Stadt Hemer abgewiesen. Grund für die Klage war eine Borussia Dortmund-Fahne, die im Garten eines BVB-Anhängers in Hemer hängt. Nachbarn hatten sich über das schwarz-gelbe Stück Stoff wegen des Flattern am Mast bei der Stadt beschwert, die jedoch nichts unternahm. Der Kläger hatte bereits in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg verloren.