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Regionalliga Südwest: Keine Aufsteiger aus den Oberligen

Beschluss der Gesellschafterversammlung und Spielkommission.

Die Gesellschafterversammlung und die Spielkommission der Regionalliga Südwest GbR haben „nach umfassender interner und externer Rechtsprüfung“ weitreichende Beschlüsse hinsichtlich der Zulassung zur kommenden Spielzeit 2021/2022 gefasst.

Demnach gilt als Voraussetzung für die sportliche Qualifikation als Aufsteiger in die Regionalliga Südwest 2021/2022, dass die betreffenden Vereine und/oder Kapitalgesellschaften in den nachgeordneten Oberligen (Oberliga Baden-Württemberg, Hessenliga und Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar) in der Saison 2020/2021 mindestens 50 Prozent der im jeweiligen Spielmodus vorgesehenen Spiele absolviert haben. Da die sportliche Qualifikation bei den betreffenden Vereinen und/oder Kapitalgesellschaften der nachgeordneten Oberligen in der Spielzeit 2020/2021 nach Maßgabe der 50 Prozent nicht gegeben ist, so reduziert sich der Abstieg aus der Regionalliga Südwest 2020/2021 entsprechend auf zwei Vereine.

Die Regionalliga Südwest GbR stützt ihre Entscheidung im Wesentlichen darauf, dass es „sach- und interessengerecht“ ist, den Aufstieg und die Teilnahme an den Aufstiegsspielen zur Regionalliga Südwest von sportlichen Voraussetzungen abhängig zu machen, die die Teilnehmer der nachgeordneten Oberligen, namentlich die Oberliga Baden-Württemberg, die Hessenliga und die Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar, zu erfüllen haben. Unter Berücksichtigung der wenigen ausgetragenen Spiele in den drei Oberligen wird den bisherigen sportlichen Leistungen kein hinreichender Aussagewert für die Ermittlung von Aufsteigern beigemessen.

In der Oberliga Baden-Württemberg haben die 21 Vereine erst elf bis 13 von insgesamt 42 zu absolvierenden Spieltagen bestritten. Die Hessenliga wurde nach Durchführung von elf bzw. zwölf von insgesamt 38 Spieltagen vorzeitig durch Abbruch beendet. Die Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar spielt in der Spielzeit 2020/2021 in einem besonderen Spielmodus mit zwei Staffeln (Nord und Süd) zu je zwölf Mannschaften. Die Saison wurde abgebrochen, nachdem die Teilnehmer zwischen sechs und neun von insgesamt 22 Spielen der Vorrunde absolviert hatten. „Entsprechend wird den bisherigen sportlichen Leistungen in den drei Oberligen kein hinreichender Aussagewert für die Ermittlung von Aufsteigern beigemessen“, teilt die Regionalliga Südwest mit.

Im Rahmen der Interessenabwägung fand Berücksichtigung, dass die Regionalliga Südwest GbR auch eine Rücksichtnahme- und Fürsorgepflicht gegenüber den Teilnehmern der Regionalliga Südwest trifft, deren Möglichkeit zum Klassenverbleib im Zusammenhang mit den Aufstiegsmöglichkeiten aus den nachgeordneten Oberligen steht.

In die Entscheidung der Regionalliga Südwest GbR fließe außerdem das Bedürfnis nach einer einheitlichen Regelung für die beteiligten Regional- und Landesverbände ein, gerade auch im Rahmen der pandemiebedingten Sonderregelungen für die Spielzeit 2020/2021. Entscheidend ist deshalb, dass der Aufstieg in die Regionalliga Südwest für alle drei Oberligen einheitlich geregelt wird, so dass es keine Ungleichbehandlungen innerhalb der gleichen Spielklasse gibt. Als Grundlage für den Beschluss der Gesellschafterversammlung der Regionalliga Südwest GbR diente nach einer ersten internen Prüfung auch ein externes Rechtsgutachten.

 

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