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Regionalliga Bayern: Sondererlaubnis für Liga- und Verbandspokal

Bayerisches Staatsministerium gibt „grünes Licht“ für Pokal-Wettbewerbe.


Im Zuge der Corona-Pandemie hatte der Bayerische Fußball-Verband (BFV) die sportliche Vergabe der beiden bayerischen Starterplätze im DFB-Pokal-Wettbewerb bereits frühzeitig im letzten Jahr modifiziert: Ein Teilnehmer wird über den Verbandspokal-Wettbewerb ermittelt, der andere im neu geschaffenen Ligapokal-Wettbewerb der Regionalliga Bayern. Während das zuständige Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration den Regionalligisten eine entsprechende Sondergenehmigung unter Einhaltung eines vom BFV erarbeiteten Hygienekonzepts zur sofortigen Wiederaufnahme des Mannschaftstrainings und für das Bestreiten der Ligapokal-Spiele erteilt hat, gilt für die 24 im Verbandspokal-Wettbewerb verbliebenen Klubs von der Bayernliga abwärts die Maßgabe, dass die jeweiligen örtlichen zuständigen Kreisverwaltungsbehörden die Zustimmung erteilen muss. Zuschauer sind – nach aktuellem Stand – in beiden Fällen nicht zugelassen.

In mehreren Videokonferenzen mit den betreffenden Vereinen hat der BFV die unterschiedlichen staatlichen Maßgaben nochmals detailliert erläutert und sowohl den Regionalligisten sowie den aktuell noch verbliebenen 24 Pokal-Teilnehmern freigestellt, ob sie an ihrem Startrecht festhalten oder aber darauf verzichten. Die Rückmeldefristen enden für die Regionalligisten am 7. Mai, für die übrigen Klubs am 10. Mai (jeweils 12 Uhr).

„Wir wissen um die sehr hohen Hürden besonders für die Vereine von der Bayernliga abwärts, die letztlich auf ihre lokalen Behörden angewiesen sind und bei der Umsetzung des Hygienekonzeptes vor einer großen Herausforderung stehen“, betont BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im Präsidium für den Spielbetrieb im Freistaat zuständig ist: „Uns war es wichtig, dass wir die DFB-Pokal-Teilnehmer auf sportlichem Wege ermitteln und nicht im Losverfahren am Grünen Tisch. Aber wir müssen auch jenen Klubs Rechnung tragen, die diesen Aufwand nicht betreiben wollen oder können, weil es die Behörde vor Ort nicht gestattet. Gesundheitsschutz steht an erster Stelle, die Umsetzung des vom Ministerium jetzt genehmigten Hygienekonzeptes gewährleistet dies in einem maximal möglichen Rahmen. Es ist aber mit Aufwand verbunden, das steht außer Frage. Wir alle hätten uns diese Situation sehr gerne erspart.“

Wie aktuell bereits von anderen Landesverbänden praktiziert, wird auch der BFV deshalb denjenigen unter den aktuell 24 noch in der zweiten Hauptrunde verbliebenen Pokal-Startern, die sich aufgrund der jetzt bekannten Rahmenbedingungen gegen das Weiterspielen aussprechen, mit einer paritätischen Ausschüttung der jetzt noch zur Verfügung stehenden Prämien entschädigen. Außerdem garantiert der BFV diesen Klubs eine sportliche Qualifikationsmöglichkeit für die direkte Teilnahme an der Pokal-Hauptrunde in der Saison 2021/2022. „Gerade die Toto-Pokal-Starter haben es nicht selbst in der Hand, sie sind auf ihre Behörden angewiesen. Von daher haben wir uns auch für eine Lösung entschieden, die alle Interessen bestmöglich in Ausgleich bringt. Ein Patentrezept gibt es – wie für nahezu alles, was die Pandemie beeinflusst – leider nicht“, betont Verbandsspielleiter Josef Janker.

Nach Rückmeldung der Klubs und der dann feststehenden Teilnehmerzahl wird der BFV die entsprechenden Spielpläne für den Ligapokal-Wettbewerb der Regionalliga Bayern und den Verbandspokal erstellen. Die beiden bayerischen DFB-Pokal-Teilnehmer müssen bis zum 29. Juni feststehen, Drittligist Türkgücü München hat sich als bislang einziges Team bereits für das Verbandspokal-Viertelfinale qualifiziert.

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