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DFB-Pokal: SC Preußen Münster steht endgültig in Runde zwei

DFB-Bundesgericht weist Berufung des VfL Wolfsburg zurück.
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Donnerstag in mündlicher Verhandlung die Berufung des Bundesligisten VfL Wolfsburg gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 16. August zurückgewiesen. Das Sportgericht hatte dem Einspruch des West-Regionalligisten SC Preußen Münster gegen die Wertung des DFB-Pokalspiels gegen den VfL Wolfsburg (1:3 nach Verlängerung) stattgegeben und eine Umwertung des Spiels mit 2:0 zu Gunsten der Münsteraner vorgenommen. Hintergrund ist ein Wechselfehler des VfL Wolfsburg, der sechs statt der erlaubten fünf Wechsel vollzogen hatte.

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: „Die nicht erlaubte Einwechslung eines sechsten Spielers war grob fahrlässig, da dem VfL Wolfsburg alle notwendigen Informationen zum geltenden Fußballrecht zur Verfügung standen. Dass die beiden Trainer davon möglicherweise nichts wussten, beruht auf einem gravierenden Organisationsverschulden des Vereins, das kraft geltenden Fußballrechts zu der Spielumwertung führt, die das Sportgericht vorgenommen hat.“

Preußen Münsters Sportdirektor Peter Niemeyer (Foto) erklärte: „Wir sind sehr froh, dass nach dem DFB-Sportgericht auch das DFB-Bundesgericht unserer Rechtsauffassung und Argumentationskette gefolgt ist und wir uns jetzt wieder voll und ganz auf unsere sportliche Entwicklung konzentrieren können. Außerdem freue ich mich natürlich besonders für die Mannschaft, unsere Fans und den gesamten Verein über ein weiteres Pokal-Highlight im Preußenstadion. Neben Niemeyer waren auch Geschäftsführer Bernhard Niewöhner, Teammanager Harald Menzel sowie Rechtsanwalt Simeon Scheuermann (München) für den SCP vor Ort.

Der VfL Wolfsburg äußerte sich zum Urteil des Bundesgerichts auf der Club-Website wie folgt: „Wir bedauern natürlich den Ausgang des Verfahrens und hätten uns eine andere Entscheidung gewünscht. Wir haben – trotz unseres eigenen Fehlers – gute Argumente vorgetragen, die aus unserer Sicht ein Wiederholungsspiel gerechtfertigt hätten. Aber wir akzeptieren natürlich, auch im Sinne des Fair Play, das Urteil des DFB-Bundesgerichts und konzentrieren uns auf die anstehenden Aufgaben in der Bundesliga und in der Champions League“, wird dort VfL-Geschäftsführer Dr. Tim Schumacher zitiert.

Die zweite Runde des DFB-Pokals wird am 26. und 27. Oktober ausgetragen. Sie Auslosung, bei der sich jetzt auch der Regionalligist aus Münster in einem der beiden Lostöpfe befinden wird, findet am kommenden Sonntag ab 18.30 Uhr im Rahmen der ARD-Sportschau statt.

Foto-Quelle: SC Preußen Münster

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