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1. FC Lokomotive Leipzig: „Geisterspiel“ auf Bewährung

Nach Vorfällen im Meisterschaftsspiel gegen Lokalrivalen BSG Chemie Leipzig.
Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat den 1. FC Lokomotive Leipzig nach den Vorfällen beim Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nordost gegen den Lokalrivalen BSG Chemie Leipzig (1:0) „wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst und wegen eines diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.300 Euro verurteilt.

Der Verein hat die Möglichkeit, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 2.000 Euro für Maßnahmen gegen Rassismus, Rechtsextremismus oder Antisemitismus zu verwenden, was dem NOFV bis zum 30. Juni 2022 nachzuweisen wäre. Darüber hinaus muss der Klub ein Meisterschafts-Heimspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem weiteren schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 30. Juni 2022.

Auch die BSG Chemie Leipzig wurde „wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger“ zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt. Bei dem Stadtderby hatten Anhänger beider Vereine unter anderem mehrfach Rauchbomben gezündet und Raketen abgeschossen. Anhänger des 1. FC Lokomotive Leipzig skandierten außerdem rassistische und diskriminierende Parolen.

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