DFB-Sportgericht ahndet Fehlverhalten einiger Fans gegen Waldhof Mannheim.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro belegt.
Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 600 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt aber momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.
In der 69. Spielminute des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim (1:3) am 26. November hatten Duisburger Zuschauer mindestens zwei Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Der MSV hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.