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Böllerwurf bei RWE – Münster: 29-jähriger Marler unter Tatverdacht

Ermittlungskommission der Polizei Essen von Zeugen unterstützt.
Nachdem zwei Spieler des SC Preußen Münster am zurückliegenden Spieltag während der Regionalliga West-Partie bei Tabellenführer Rot-Weiss Essen im Stadion an der Hafenstraße durch einen Böllerwurf aus dem Essener Block verletzt wurden und die Partie beim Stand von 1:1 abgebrochen werden musste, hatte die Polizei Essen eine Ermittlungskommission („Böller“) eingerichtet.

Jetzt erfolgte nach intensiven Ermittlungen die Festnahme eines Tatverdächtigen. Die Polizei gab die bisherigen Ermittlungsergebnisse auf einer Pressekonferenz bekannt.

Die wichtigsten Ergebnisse der PK im MSPW-Überblick:

Bei dem Mann, der unter dringendem Tatverdacht steht, handelt es sich um einen 29-jährigen Familienvater aus Marl, der widerstandslos in seiner Wohnung festgenommen wurde. Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Gegen Auflagen (tägliche Meldepflicht bei der Polizei, bundesweites Stadionverbot) wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, der Tatverdächtige ist also vorerst auf freiem Fuß.

Laut Einschätzung der Polizei handelt es sich um einen RWE-Anhänger, der sporadisch im Stadion war, aber keiner bestimmten Fangruppierung angehört. Zur Motivlage sind weitere Ermittlungen notwendig. Der Tatverdächtige ist vorbestraft (unter anderem Einbruch, Brandstiftung, Sachbeschädigung), bisher allerdings nicht im Zusammenhang mit Fußballspielen aufgefallen. Ihm werden aufgrund des Böllerwurfs jetzt gefährliche Körperverletzung und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen. Für den zweiten Straftatbestand ist nach dem Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft vorgesehen.

Durch die Video-Aufzeichnungen der Stadionkamera konnte der Tatverdächtige nicht identifiziert werden, da die Bilder nicht gut genug dafür sind, um einzelne Gesichter genau zu erkennen. „Bei der Technik gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf“, sagte Essens Polizeipräsident Frank Richter.

Eine wichtige Hilfe für die Polizei waren dagegen zahlreiche Hinweise, Foto- und Videoaufnahmen, die von Zeugen aus dem Stadion eingegangen waren, nachdem Rot-Weiss Essen dazu aufgerufen hatte. Dabei wurde unter anderem eine Tätowierung beschrieben, die der Tatverdächtige im Gesicht trägt. Beim Abgleich mit dem Videomaterial konnte der Böllerwerfer dann auch identiziert werden. Dafür bedankte sich die Polizei ausdrücklich beim Verein („Sehr konstruktive und professionelle Zusammenarbeit.“) und seinen Anhängern.

Polizeipräsident Frank Richter stellte klar: „Wer im Stadion solche Straftaten begeht, steht außerhalb jeglicher Fangemeinschaft. Ein Fußballstadion ist keine Bühne für Gewalttäter und kein rechtsfreier Raum.“

Wie es mit der Wertung des Spiels weitergeht, entscheidet das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV). Die mündliche Verhandlung ist für Freitag, 4. März, ab 13 Uhr vorgesehen.

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