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Türkgücü München: Abzug von zwei Zählern ist rechtskräftig

Aber Beschwerde gegen Neun-Punkte-Abzug beim DFB-Präsidium.
Der Abzug von zwei Punkten gegen Türkgücü München wegen eines Auflagenverstoßes ist rechtskräftig. Der abstiegsbedrohte Drittligist hat gegen die Entscheidung der zuständigen DFB GmbH & Co. KG im Rahmen der festgelegten Frist keinen weiteren Einspruch eingelegt. Noch keine Rechtskraft hat dagegen der ebenfalls verhängte Abzug von neun Punkten gegen Türkgücü in Folge des gestellten Insolvenzantrags. Gegen diese Sanktion hat der Klub fristgerecht Beschwerde beim DFB-Präsidium eingelegt, das darüber nun als nächste Instanz entscheiden muss.

Der DFB begründet die Punktabzüge folgendermaßen:

„Neun Punkte waren Türkgücü aufgrund des Insolvenzantrags aberkannt worden, den der Klub Ende Januar gestellt hatte. Grundlage ist § 6 Nr. 6. der DFB-Spielordnung. Dort ist festgehalten: Beantragt ein Klub der 3. Liga die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen sich, werden der ersten Mannschaft neun Punkte abgezogen. Maßgeblich für diese Rechtsfolge ist der Insolvenzantrag, nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Weitere zwei Punkte büßte Türkgücü wegen eines Auflagenverstoßes ein. Im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison hatten die Münchner die Auflage vom DFB erhalten, bis zum 20. Januar 2022 eine bis zum Saisonende festgestellte Liquiditätslücke zu schließen. Diese Vorgabe erfüllte der Drittligist nicht. Die Lücke wurde zu weniger als 50 Prozent geschlossen, so dass dem Klub gemäß der Richtlinien im DFB-Statut 3. Liga zwei Gewinnpunkte abgezogen wurden.“

Quelle: DFB.de

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