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DFB-Sportgericht: Fortuna Düsseldorf muss 2.250 Euro Strafe zahlen

Beim Heimspiel gegen Hannover 96 hatte Zuschauer Innenraum betreten.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro belegt. In der 76. Minute des Meisterschaftsspiels gegen Hannover 96 (1:1) am 6. November hatte ein Zuschauer unerlaubt den Innenraum der Arena betreten. Das Spiel musste deshalb für knapp eine Minute unterbrochen werden.

Für das Zuschauervorkommnis hätte der DFB-Kontrollausschuss im Normalfall gemäß Strafzumessungsleitfaden eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Das DFB-Sportgericht gewährt allerdings momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen. Fortuna Düsseldorf hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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