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MSV Duisburg muss 300 Euro Strafe zahlen

Beim Spiel gegen Halleschen FC waren zwei Becher geworfen worden.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

In der 34. Minute des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 9. April (2:1) waren aus dem Duisburger Zuschauerbereich zwei Becher in Richtung eines Gästespielers geworfen worden. Da der Verein einen der Werfer identifizieren konnte, reduziert sich die Geldstrafe gemäß Strafzumessungsleitfaden um 50 Prozent.

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