Wegen Abbrennens Bengalischer Feuer gegen VfL Wolfsburg und 1. FC Köln.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesliga-Absteiger Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 5.000 Euro belegt.
Grund für die Strafe: Im Bundesligaspiel beim VfL Wolfsburg (0:4) war im Bielefelder Zuschauerbereich ein Bengalisches Feuer abgebrannt worden. Außerdem zündeten Bielefelder Zuschauer im Rahmen des Bundesligaspiels beim 1. FC Köln (1:3) mindestens vier pyrotechnische Gegenstände.