Mehr als 1.000 Fans hatten im Mai gegen VfL Wolfsburg Rasen betreten.
Auf Antrag des Vereins hat das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die mündliche Verhandlung in Sachen 1. FC Köln auf Donnerstag, 20. Oktober, 13 Uhr, verlegt. Gegenstand der Verhandlung am DFB-Campus sind die Zuschauervorkommnisse im Rahmen des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg (0:1) am 7. Mai. Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, leitet die Sitzung.
Im Heimspiel gegen Wolfsburg hatten Kölner Anhänger bis zum Abpfiff 21 Pyros gezündet. Anschließend stürmten mehr als 1.000 Kölner Zuschauer auf den Rasen, nachdem feststand, dass sich die Mannschaft für einen UEFA-Klubwettbewerb qualifiziert hat. Dabei wurden mindestens vier weitere Pyros abgebrannt.
Für die Geschehnisse an diesem Tag wurde vom DFB-Sportgericht gegen den 1. FC Köln eine Geldstrafe von 36.000 Euro ausgesprochen. Dagegen hat der Verein Berufung eingelegt. Vor der Verhandlung des DFB-Bundesgerichts sagt Achim Späth: „Wir verhandeln diesen Fall bewusst mündlich, weil hier das Thema Platzsturm im Fokus steht und das Urteil zum Teil auch grundsätzliche Bedeutung für andere Vereine haben könnte.“
Über die Berufungen des 1. FC Köln gegen drei weitere Urteile des DFB-Sportgerichts wegen Zuschauervorkommnissen während der Bundesligaspiele beim 1. FC Union Berlin am 1. April 2022 (60.000 Euro Geldstrafe), gegen den FSV Mainz 05 am 9. April 2022 (18.000 Euro Strafe) und beim VfB Stuttgart am 14. Mai 2022 (117.200 Euro Strafe) wird das DFB-Bundesgericht nach Auskunft seines Vorsitzenden zu späteren Zeitpunkten in schriftlichen Verfahren entscheiden.