„Unsportliches Verhalten“ einiger Fans kostet Drittligisten 6.300 Euro.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Im Rahmen des DFB-Pokalspiels gegen den Bundesligisten Borussia Dortmund am 29. Juli (0:3) zündeten Münchner Zuschauer mindestens 18 Bengalische Fackeln und Blinker.
Foto-Quelle: Deutscher Fußball-Bund (DFB)