Aufstiegsanwärter muss wegen Fan-Verhaltens 5.020 Euro zahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.020 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1.670 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: In der 30. und 47. Minute des Drittliga-Spiels der Saarländer beim FC Viktoria Köln (2:0) am 20. Januar zündeten Saarbrücker Anhänger jeweils einen Knallkörper. Außerdem schossen Gästezuschauer in der 55. Minute mindestens zwei Raketen ab und entfachten mindestens sechs weitere pyrotechnische Gegenstände. Aufgrund der erheblichen Rauchentwicklung musste das Spiel für eine Minute unterbrochen werden.