Fans hatten mindestens zwei pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.
Grund für die Strafe: In der 71. Minute des Drittliga-Spiels beim SV Meppen (3:1) am 14. März zündeten Verler Zuschauer mindestens zwei pyrotechnische Gegenstände. Der SC Verl und Sportvorstand Raimund Bertels (Foto) haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Foto-Quelle: SC Verl