Fans hatten Mitte März mindestens 56 pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2023 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels bei Rot-Weiss Essen (1:1) am 14. März zündeten Osnabrücker Zuschauer im Stadion an der Hafenstraße mindestens 56 pyrotechnische Gegenstände. Der VfL Osnabrück hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Foto-Quelle: Marcel Rotzoll