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VfB Lübeck: Keine Sonderregelung für Cheftrainer Lukas Pfeffer

Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder Punktabzug wären möglich.
Der VfB Lübeck, der in der Regionalliga Nord bereits als Aufsteiger in die 3. Liga feststeht, will auch in der kommenden Spielzeit auf Aufstiegstrainer Lukas Pfeiffer bauen, obwohl dem 32-Jährigen nicht nur die eigentlich notwendige UEFA-Pro-Lizenz („Fußball-Lehrer“), sondern sogar noch die bereits für die Regionalliga vorgeschriebene A-Lizenz fehlt. Der Verein kündigte außerdem an, dafür sogar mögliche Sanktionen in Kauf zu nehmen.

Dazu gibt der Deutsche Fußball-Bund (DFB) folgende Stellungnahme ab:

„In Bezug auf die Position des Cheftrainers in der 3. Liga hat der DFB als Liga-Träger dem VfB Lübeck eine Auflage erteilt, die bis 30. Juni zu erfüllen ist. Der DFB kann erst nach Ablauf dieser Frist bewerten, ob und inwieweit der Klub die Auflage erfüllt oder nicht.

Die Auflage dient der Sicherstellung der aus C. Richtlinien für das Zulassungsverfahren technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit 3. Liga, I. Zulassungsvoraussetzungen, Nr. 4. Personell-Administrative Zulassungsvoraussetzungen, Buchst. a) folgenden Zulassungsvoraussetzung. Demnach muss für die Mannschaft der 3. Liga grundsätzlich ein verantwortlicher Trainer mit Pro-Lizenz (UEFA-Pro-Lizenz) verantwortlich sein. Für Aufsteiger aus der Regionalliga gilt zudem § 11 Nr. 5. der DFB-Ausbildungsordnung, wonach Trainer mit A-Lizenz, die mit ihrer Mannschaft in die 3. Liga aufsteigen, unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin dazu berechtigt sind, ihre Mannschaft hauptverantwortlich zu trainieren.

Lukas Pfeiffer verfügt über keine UEFA-Pro-Lizenz, so dass die grundsätzliche Zulassungsvoraussetzung mit ihm als Cheftrainer nicht erfüllt wäre. Zudem verfügt er auch über keine A-Lizenz, so dass die Ausnahmeregelung für Aufsteiger aus der 4. Spielklassenebene ebenfalls nicht greifen kann.

Der DFB ist an die geltenden Zulassungsvoraussetzungen gebunden. Der VfB Lübeck kann insofern nicht anders behandelt werden als alle anderen Bewerber zur 3. Liga. Im Rahmen des Zulassungserfahrens zur 3. Liga kann nicht zu seinen Gunsten berücksichtigt werden, dass die erste Mannschaft seit zwei Jahren in der Regionalliga von einem Trainer ohne die hierfür gem. § 22 Nr. 3. DFB-Ausbildungsordnung notwendige A-Lizenz trainiert wird. Bedingt wurde diese Konstellation durch eine Ausnahmegenehmigung des Norddeutschen Fußball-Verbandes als zuständigem Liga-Träger.

Im Falle eines Auflagenverstoßes durch einen Drittligisten kann die DFB GmbH & Co. KG Vertragsstrafen gegen den betreffenden Klub verhängen. Diese sind im Rahmen des Zulassungsvertrages festgelegt. Bei den möglichen Sanktionierungen handelt es sich unter anderem um eine Verwarnung, eine befristete Sperre des Teilnehmers, Aberkennung von Punkten oder Geldstrafen bis zu einer Höhe von 250.000 Euro. Zuständig für Prüfung und gegebenenfalls nötige Sanktionierungen ist der Geschäftsbereich Spielbetrieb der DFB GmbH & Co. KG, der sich in der vorliegenden Sachlage in engem Austausch mit dem Bereich Trainerausbildung befindet.

All dies kann aber erst – wie oben beschrieben – nach Ablauf der Frist zur Auflagenerfüllung weiter bewertet werden.“

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