Einige Essener Anhänger hatten sich in Zwickau „unsportlich“ verhalten.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2.450 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Vor dem Drittliga-Spiel beim FSV Zwickau am 23. April hatten Essener Zuschauer 20 Bengalische Fackeln und einen Rauchkörper gezündet. Rot-Weiss Essen hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Insgesamt summieren sich die Geldstrafen, die RWE in dieser Saison wegen des Fehlverhaltens seiner Anhänger zahlen musste, damit auf mehr als 64.000 Euro.
Die Partie in Zwickau wurde zur Halbzeit beim Stand von 1:1 abgebrochen, nachdem ein Zwickauer Zuschauer Schiedsrichter Nicolas Winter (Hagenbach) mit dem Inhalt eines Bierbechers überschüttet hatte. Das DFB-Sportgericht wertete die Begegnung schließlich 2:0 für Rot-Weiss Essen.