DFB-Sportgericht ahndet Vorkommnisse beim Derby und zum Saisonfinale.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Absteiger FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 32.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Zu Beginn des Derbys gegen Borussia Dortmund (2:2) zündeten Schalker Anhänger 46 pyrotechnische Gegenstände. Hierbei wurde eine Zuschauerin durch Bengalo-Splitter am Auge verletzt und musste in einer Augenklinik medizinisch behandelt werden. Im weiteren Spielverlauf brannten Heimzuschauer weitere 32 pyrotechnische Gegenstände ab.
Eine saftige Geldstrafe zahlen muss allerdings auch der Schalker „Erzrivale“ BVB, der vom DFB-Sportgericht zu Zahlung von 71.000 Euro „verdonnert“ wurde. Davon kann der Verein bis zu 23.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre. Vor und während des Saisonfinales gegen den 1. FSV Mainz 05 (2:2), bei dem die Borussia den greifbar nahen Gewinn der Deutschen Meisterschaft verspielte, hatten Dortmunder Anhänger 71 pyrotechnische Gegenstände gezündet.