Drittligist muss wegen „unsportlichen Verhaltens“ seiner Fans zahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 550 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Während des Drittliga-Spiels gegen den SC Preußen Münster (4:0) entzündeten Bielefelder Zuschauer mindestens fünf Bengalische Fackeln. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.