DFB-Sportgericht: Zweitligist muss 500 Euro Geldstrafe zahlen.
Für das Fehlverhalten eines Zuschauers hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss den Zweitligisten SC Paderborn 07 mit einer Geldstrafe von 500 Euro belegt. Grund: In der Nachspielzeit der Zweitliga-Partie gegen den 1. FC Kaiserslautern (1:2) am 25. August hatte ein Zuschauer ein Feuerzeug in Richtung Spielfeld geworfen.
Der SCP07 weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass das Werfen von Gegenständen untersagt ist. Die Ermittlungen in diesem Fall halten derzeit noch an. Bei der Identifizierung des Verursachers will der SC Paderborn 07 den Verantwortlichen für die Geldstrafe in Regress nehmen.