DFB-Sportgericht ahndet Einsatz von Pyrotechnik bei 1:0 in Duisburg.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: Vor und während des Drittliga-Spiels beim MSV Duisburg (1:0) am 21. Oktober 2023 zündeten Bielefelder Anhänger mindestens 21 Bengalische Feuer und fünf Rauchtöpfe. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.